Rechtsprechung
LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Fürsorgepflicht, Aufklärungspflicht, Auslandstätigkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 242 BGB
Fürsorgepflicht, Aufklärungspflicht, Auslandstätigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber einem für eine Auslandstätigkeit eingestellten Arbeitnehmer auf eine im Einsatzland bestehende Steuerpflichtigkeit der Arbeitsvergütung; Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei einem dem Arbeitgeber erkennbaren Aufklärungsbedarf ...
- Judicialis
BGB § 242
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2 § 242 § 280 Abs. 1
Keine Aufklärungspflicht der Arbeitgeberin zur Steuerpflicht im Ausland - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 14.06.2007 - 1 Ca 323/06
- ArbG Bielefeld, 14.06.2007 - 1 Ca 3231/06
- LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01
Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung - …
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
Danach hat jeder Vertragspartner grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen, wobei die erkennbaren Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits stets zu beachten sind (vgl. BAG, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers;… Urt. v. 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 = AP Nr. 2 zu § 2 SGB III).Eine aus § 242 BGB abgeleitete gesteigerte Aufklärungspflicht des Arbeitgebers besteht z. B. im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wenn Aufhebungsverträge auf Veranlassung des Arbeitgebers zustande kommen und den Eindruck erweckt, dass auch die Interessen des Arbeitnehmers hinsichtlich eines etwaigen Arbeitslosengeldbezugs gewahrt werden (…vgl. BAG, Urt. v. 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 = AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Urt. v. 12. Dezember 2002, a. a. O; Urt. 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 = AP Nr. 27 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag).
- BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01
Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
In der Regel muss sich der Arbeitnehmer, bevor er eine Vereinbarung in Bezug auf sein Arbeitsverhältnis abschließt, über die Folgen einer solchen Vereinbarung Klarheit verschaffen (vgl. BAG, Urt. v. 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 = AP Nr. 4 zu § 3 ATG).Bei steuerrechtlichen Fragen ist z. B. der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen am Ende des Jahres bei der Berechnung der Einkommenssteuer aufgrund des § 32 EStG sich ergebenden Progressionsschaden zu ersetzen, der sich aufgrund der Gewährung eines Aufstockungsbetrages im Rahmen eines Altersteilzeitvertrags ergibt (…vgl. LAG Bremen, a.a.O., bestätigt durch BAG, Urt. v. 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 = ZTR 2003, S. 451; vgl. auch BAG, Urt. v. 25. Juni 2002, a. a. O.).
- BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04
Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung …
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
Danach hat jeder Vertragspartner grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen, wobei die erkennbaren Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits stets zu beachten sind (…vgl. BAG, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers; Urt. v. 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 = AP Nr. 2 zu § 2 SGB III).
- BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
Eine aus § 242 BGB abgeleitete gesteigerte Aufklärungspflicht des Arbeitgebers besteht z. B. im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wenn Aufhebungsverträge auf Veranlassung des Arbeitgebers zustande kommen und den Eindruck erweckt, dass auch die Interessen des Arbeitnehmers hinsichtlich eines etwaigen Arbeitslosengeldbezugs gewahrt werden (…vgl. BAG, Urt. v. 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 = AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht;… Urt. v. 12. Dezember 2002, a. a. O; Urt. 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 = AP Nr. 27 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag). - BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85
Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
Eine aus § 242 BGB abgeleitete gesteigerte Aufklärungspflicht des Arbeitgebers besteht z. B. im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wenn Aufhebungsverträge auf Veranlassung des Arbeitgebers zustande kommen und den Eindruck erweckt, dass auch die Interessen des Arbeitnehmers hinsichtlich eines etwaigen Arbeitslosengeldbezugs gewahrt werden (vgl. BAG, Urt. v. 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 = AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht;… Urt. v. 12. Dezember 2002, a. a. O; Urt. 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 = AP Nr. 27 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag). - BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84
Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
Der jeder Partei zuzubilligende Eigennutz findet seine Grenze an dem schutzwürdigen Lebensbereich des Vertragspartners (vgl. BAG Urt. v. 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen). - BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02
Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Steuerprogression
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
Bei steuerrechtlichen Fragen ist z. B. der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen am Ende des Jahres bei der Berechnung der Einkommenssteuer aufgrund des § 32 EStG sich ergebenden Progressionsschaden zu ersetzen, der sich aufgrund der Gewährung eines Aufstockungsbetrages im Rahmen eines Altersteilzeitvertrags ergibt (vgl. LAG Bremen, a.a.O., bestätigt durch BAG, Urt. v. 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 = ZTR 2003, S. 451;… vgl. auch BAG, Urt. v. 25. Juni 2002, a. a. O.). - LAG Hessen, 04.09.1995 - 16 Sa 215/95
Fürsorgepflicht: Krankenversicherungsschutz im Ausland
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner überlegenden Sachkunde ohne Weiteres zu entsprechenden Auskünften in der Lage und der Arbeitnehmer zur sachgerechten Entscheidung erkennbar nur nach entsprechender Aufklärung im Stande ist, kann eine Aufklärungs- und Beratungspflicht bestehen (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 4. September 1995 - 16 Sa 215/9 = NZA 1996, S. 482 ). - LAG Bremen, 22.03.2001 - 4 Sa 255/00
Altersteilzeitvertrag; Erstattung steuerlicher Nachteile aufgrund eines durch den …
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
Kann sich der Arbeitnehmer die Informationen in zumutbarer Weise anderweitig verschaffen, besteht keine Unterrichtungspflicht (vgl. LAG Bremen, Urt. v. 22. März 2001 - 4 Sa 255/00 = NZA-RR 2001, 498 ). - BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 263/76
Nettolohn - Lehrer - Dozenten - Aufklärungspflicht - Abhängigkeit - …
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07
Wird andererseits von der gewährten Vergütung keine (Lohn)Steuer einbehalten, kann für den Arbeitgeber bzw. Dienstberechtigten die Verpflichtung bestehen, den Arbeit- bzw. Dienstnehmer dahingehend aufzuklären, dass er sein Honorar selbst versteuern müsse und das für ihn zustehende Finanzamt von der Honorarzahlung verständigt werde, wenn ein besonderer Anlass zur Aufklärung besteht (vgl. BAG, Urt. v. 18. Mai 1977 - 3 AZR 263/76 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nettolohn).
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08
Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Dezember 2007 - 14 Sa 1420/07 - wird zurückgewiesen.